KfW-Heizungsförderung für Wohngebäude
Eine neue Heizung ist eine große Investition. Ich unterstütze Eigentümer von Wohngebäuden im Bestand dabei, die KfW-Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Förderung frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
Bis zu 80 % Zuschuss für eine neue klimafreundliche Heizung
Für Privatpersonen mit Wohngebäuden ist insbesondere die KfW-Heizungsförderung 458 relevant. Je nach Voraussetzungen kann sich der Zuschuss aus Grundförderung und weiteren Boni zusammensetzen.
Grundförderung
Für förderfähige neue Heizungsanlagen bzw. den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz beträgt die Grundförderung 30 %.
Klimageschwindigkeitsbonus
Für bestimmte selbstgenutzte Wohngebäude kann zusätzlich ein Klimageschwindigkeitsbonus möglich sein. Entscheidend sind insbesondere die alte Heizung, die Selbstnutzung und die fachgerechte Demontage.
Einkommensbonus
Für selbstnutzende Eigentümer kann bei entsprechendem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ein zusätzlicher Einkommensbonus möglich sein.
Welche Heizungen können gefördert werden?
Die KfW fördert den Einbau effizienter Heizungsanlagen und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie Anschlüsse an Gebäude- oder Wärmenetze.
Beispiele für förderfähige Systeme
- Wärmepumpen
- Biomasseheizungen
- Solarthermische Anlagen
- Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
- Weitere in der KfW-Förderung zugelassene Heizungsanlagen
Förderfähige Kosten
Bei einem Einfamilienhaus werden bei der KfW-Heizungsförderung aktuell Kosten bis 28.000 € berücksichtigt. Bei Mehrfamilienhäusern gelten gestaffelte Förderhöchstbeträge je Wohneinheit.
Für Anträge ab dem 01.02.2027 ist eine schrittweise Absenkung des Förderhöchstbetrags vorgesehen.
Heizungstausch und Heizungsoptimierung unterscheiden
Nicht jede Heizungsmaßnahme läuft über dasselbe Förderprogramm. Entscheidend ist, ob eine neue klimafreundliche Heizung eingebaut oder eine bestehende Anlage optimiert wird.
KfW 458 – neue Heizung
Die KfW-Heizungsförderung 458 ist für den Kauf und Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung bzw. den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz vorgesehen.
BAFA – Heizungsoptimierung
Für bestimmte Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz kann die BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung relevant sein. Welche Maßnahme förderfähig ist, sollte vor Beginn geprüft werden.
KfW 358/359 – Ergänzungskredit
Wenn für eine energetische Einzelmaßnahme bereits ein Zuschuss von KfW und/oder BAFA bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde, kann zusätzlich der Ergänzungskredit möglich sein – bis zu 120.000 € je Wohneinheit.
Erst Förderung klären, dann die Heizung beauftragen
Bei geförderten Maßnahmen ist der richtige Zeitpunkt für Antrag, Zusage und Vorhabenbeginn entscheidend. Ich unterstütze Sie dabei, die passende Förderung für Ihr Vorhaben einzuordnen und die nächsten Schritte zu planen.
Heizungsförderung – kurz erklärt
Wie hoch ist die Heizungsförderung?
Bei der KfW-Heizungsförderung 458 sind aktuell 30 % Grundförderung und je nach Voraussetzungen weitere Boni möglich. Insgesamt können bis zu 80 % Zuschuss erreicht werden.
Kann ich auch eine Wärmepumpe fördern lassen?
Ja. Wärmepumpen gehören zu den von der KfW geförderten Heizungsanlagen, sofern die jeweiligen technischen und förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Kann zusätzlich ein Kredit genutzt werden?
Nach einer bewilligten Zuschussförderung kann unter den Voraussetzungen des Programms KfW 358/359 ein Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € je Wohneinheit möglich sein.
Kann ein iSFP die Heizungsförderung erhöhen?
Der iSFP-Bonus der BAFA gilt nicht für den KfW-Heizungszuschuss. Ein iSFP kann aber bei anderen förderfähigen energetischen Einzelmaßnahmen zusätzliche Fördermöglichkeiten eröffnen.
Sie planen einen Heizungstausch?
Gerne bespreche ich mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Gebäude und Ihre geplante Heizungsanlage infrage kommen.