BAFA · PRAXISWISSEN
Förderfähige Kosten und Umfeldmaßnahmen bei BAFA-Einzelmaßnahmen
Bei einer BAFA-Einzelmaßnahme können nicht nur das Fenster, der Dämmstoff oder die technische Anlage relevant sein. Auch notwendige Arbeiten zur fachgerechten Ausführung können als Umfeldmaßnahmen zu den förderfähigen Kosten gehören.
ÜBERSICHT
Was in der Praxis berücksichtigt werden kann
Die Förderfähigkeit wird immer anhand der konkreten Maßnahme und der zum Antrag geltenden Vorgaben geprüft.
Fenster & Türen
- Aus- und Einbau
- Anschlussfugen und Laibungsdämmung
- Fensterbänke
- Notwendige Putz- und Malerarbeiten
- Direkt erforderliche Elektro- und Anschlussarbeiten
Dach & Fassade
- Gerüst
- Luftdichtheit und Unterdeckungen
- Notwendige Dach- und Anschlussarbeiten
- Putz, Armierung und Fassadenanschlüsse
- Wiederherstellung unmittelbar betroffener Bauteile
Kellerdecke & Boden
- Befestigungen und Unterkonstruktionen
- Notwendige Bekleidungen
- Anpassung unmittelbar betroffener Leitungen
- Direkt erforderliche Boden- und Wiederherstellungsarbeiten
Anlagentechnik
- Montage und Inbetriebnahme
- Notwendige Elektroinstallation
- Wand- und Deckendurchbrüche
- Regelung, Einregulierung und direkt erforderliche Anschlussarbeiten
Hinweis zur Förderung: Förderhöhe, technische Mindestanforderungen und anrechenbare Kosten können sich ändern. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Richtlinien und technischen Mindestanforderungen der BEG EM.
WICHTIG
Vor Beauftragung sauber abgrenzen
Gerade bei umfangreichen Sanierungen sollten Angebote so aufgebaut sein, dass die energetische Maßnahme und die unmittelbar notwendigen Begleitarbeiten nachvollziehbar dokumentiert sind. Das erleichtert die Förderprüfung und den späteren Verwendungsnachweis.
ENERGIEBERATUNG JAN BENRA
Sie planen diese Maßnahme an Ihrem Wohngebäude?
Ich unterstütze Sie bei der technischen Einordnung, bei den Fördervoraussetzungen und – soweit erforderlich – bei der Begleitung des BAFA-Antrags.