Klimageschwindigkeitsbonus 2026: Wann sind die Voraussetzungen erfüllt?
Der Klimageschwindigkeitsbonus kann beim Austausch bestimmter bestehender Heizungen hinzukommen. Entscheidend sind die Selbstnutzung, die Art und teilweise das Alter der alten Heizung sowie deren fachgerechte Demontage und Entsorgung.
Diese Punkte müssen für den Bonus zusammenpassen
Nach den seit 21.07.2026 geltenden KfW-Bedingungen wird der Bonus für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit gewährt, wenn eine begünstigte alte Heizung ersetzt und fachgerecht entfernt wird.
Selbstnutzung
Die geförderte Wohneinheit muss Ihnen gehören und zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihr selbstgenutzter Haupt- oder alleiniger Wohnsitz sein.
Passende alte Heizung
Die auszutauschende Heizung muss zu einer der von der KfW begünstigten Heizungsarten gehören. Bei Gas- und Biomasseheizungen kann zusätzlich ein Mindestalter gelten.
Funktionsfähig
Die alte Heizung muss funktionsfähig sein. Der Bonus ist als Anreiz für einen vorgezogenen Heizungstausch gedacht.
Demontage & Entsorgung
Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Ein bloßes Ergänzen und Weiterbetreiben der alten Anlage erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Welche bestehende Heizung löst den Klimageschwindigkeitsbonus aus?
Bei einigen Heizungsarten gibt es keine zusätzliche Altersgrenze. Bei anderen verlangt die KfW ein Mindestalter von 20 Jahren.
Ohne zusätzliche 20-Jahres-Grenze
- Ölheizung
- Kohleheizung
- Gas-Etagenheizung
- Nachtspeicherheizung
Diese Heizungen müssen funktionsfähig sein und im Zuge der geförderten Maßnahme fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Mindestens 20 Jahre alt
- Gasheizung, sofern es sich nicht um eine Gas-Etagenheizung handelt
- Biomasseheizung
Das Mindestalter bezieht sich auf die auszutauschende bestehende Anlage. Für Gas-Etagenheizungen gilt die 20-Jahres-Grenze nicht.
Aktuell 16 % – anschließend schrittweise weniger
Für Anträge bis einschließlich 31.01.2027 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 16 % der hierfür berücksichtigungsfähigen Kosten. Danach sinkt er halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
bis 31.01.2027
Aktueller Klimageschwindigkeitsbonus.
01.02.–31.07.2027
Erste Absenkung um 4 Prozentpunkte.
01.08.2027–31.01.2028
Zweite Absenkung.
01.02.–31.07.2028
Letzte Bonusstufe.
ab 01.08.2028
Nach aktuellem Förderfahrplan wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.
Wann ist der Haken im Fördermittelrechner richtig gesetzt?
Typischerweise erfüllt
- Sie sind Eigentümer und wohnen selbst in der geförderten Hauptwohnung.
- Sie ersetzen z. B. eine funktionsfähige Ölheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte zentrale Gasheizung.
- Die alte Heizung wird fachgerecht demontiert und entsorgt.
- Die neue Heizung erfüllt die Förderbedingungen der KfW 458.
Typischerweise nicht erfüllt
- Die betreffende Wohneinheit ist vermietet oder lediglich Zweitwohnsitz.
- Eine zentrale Gasheizung ist noch keine 20 Jahre alt.
- Eine Biomasseheizung ist noch keine 20 Jahre alt.
- Die alte Heizung bleibt weiter in Betrieb und wird nicht fachgerecht entfernt.
Bei mehreren Wohneinheiten gelten Besonderheiten
Der Bonus gehört zur selbstgenutzten Wohneinheit. Bei Mehrfamilienhäusern oder einer WEG läuft die Beantragung anders als beim selbstgenutzten Einfamilienhaus.
Selbstgenutztes Einfamilienhaus
Bei einem Einfamilienhaus wird der Klimageschwindigkeitsbonus im Basisantrag der KfW-Heizungsförderung berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
WEG / Mehrfamilienhaus
Für die selbstgenutzte Wohneinheit wird der Bonus grundsätzlich über einen Zusatzantrag beantragt. Dieser muss spätestens sechs Monate nach der Zuschusszusage des Basisantrags und vor der Nachweiseinreichung zum Basisantrag gestellt werden. Werden mehrere Wohneinheiten selbst genutzt, kann der Bonus nur für eine Wohneinheit beantragt werden.
Keine zusätzliche Anlagenkombination mehr erforderlich
Für Anträge nach den seit 21.07.2026 geltenden Förderbedingungen muss eine neue Biomasseheizung für den Klimageschwindigkeitsbonus nicht mehr zusätzlich mit Solarthermie, einer solaren Stromerzeugung zur Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombiniert werden. Die übrigen Bonusvoraussetzungen bleiben bestehen.
Vor dem Antrag lieber einmal konkret prüfen.
Gerade bei Alter und Art der bestehenden Heizung, mehreren Wohneinheiten oder Sonderfällen lohnt sich eine Prüfung anhand der konkreten Anlage und der zum Antragstag geltenden KfW-Bedingungen.
Stand: 31.08.2026
Die Angaben auf dieser Seite basieren auf den seit 21.07.2026 geltenden Bedingungen der KfW-Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Produkt 458). Förderbedingungen können geändert werden. Maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
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