Energieausweis für Wohngebäude im Bestand
Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude im Bestand – für Verkauf, Vermietung und zur verständlichen Einordnung der energetischen Qualität Ihres Gebäudes.
Was zeigt ein Energieausweis?
Ein Energieausweis gibt einen standardisierten Überblick über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Er soll ermöglichen, Gebäude energetisch miteinander zu vergleichen und wichtige Kennwerte verständlich einzuordnen. Ein Energieausweis ersetzt dabei keine ausführliche Energieberatung.
Energiekennwerte
Je nach Ausweisart werden berechnete oder erfasste Energiekennwerte angegeben. Dazu gehören insbesondere Endenergie, Primärenergie und bei den entsprechenden Ausweisen auch Treibhausgasemissionen.
Verkauf & Vermietung
Bei Verkauf und Vermietung sind bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bereits in Immobilienanzeigen zu nennen. Der Ausweis muss außerdem rechtzeitig vorgelegt und bei Vertragsabschluss übergeben werden.
Energetische Einordnung
Die Energieeffizienzklasse und der zugehörige Kennwert geben einen schnellen Überblick über die energetische Qualität. Für eine konkrete Sanierungsentscheidung reicht der Energieausweis allein jedoch nicht aus.
Welcher Energieausweis wird benötigt?
Für Wohngebäude gibt es grundsätzlich den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Welche Variante zulässig oder erforderlich ist, hängt unter anderem vom Gebäude, seiner Nutzung, seinem Baujahr und den vorhandenen Verbrauchsdaten ab.
Energiebedarfsausweis
Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf des Gebäudes anhand seiner baulichen und anlagentechnischen Eigenschaften berechnet. Dadurch wird die energetische Qualität unter standardisierten Randbedingungen bewertet – unabhängig davon, wie viel Energie die bisherigen Bewohner tatsächlich verbraucht haben.
- Berechnung auf Grundlage der Gebäudedaten
- Bauteile und Anlagentechnik werden berücksichtigt
- Gut geeignet, um Gebäude energetisch vergleichbar zu bewerten
Energieverbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis werden tatsächliche Energieverbrauchsdaten ausgewertet und witterungsbereinigt. Das Ergebnis hängt daher auch vom individuellen Nutzerverhalten und der Nutzung des Gebäudes ab.
- Auswertung vorhandener Verbrauchsdaten
- Witterungsbereinigung berücksichtigt
- Erfordert eine ausreichende Datengrundlage
Was steht im Energieausweis?
Ein Energieausweis enthält mehr als nur die farbige Effizienzskala. Die wichtigsten Angaben helfen dabei, die Aussage des Dokuments richtig zu verstehen.
Endenergie
Der Endenergiekennwert zeigt, wie viel Energie für den Gebäudebetrieb benötigt beziehungsweise verbraucht wird. Bei Wohngebäuden ist dieser Wert für die Energieeffizienzklasse maßgeblich.
Primärenergie
Der Primärenergiekennwert berücksichtigt zusätzlich die vorgelagerte Kette des Energieträgers. Er ist deshalb nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch des Haushalts gleichzusetzen.
Treibhausgasemissionen
Der Energieausweis weist Treibhausgasemissionen als CO₂-Äquivalente aus. Damit wird die Klimawirkung des berechneten oder erfassten Energieeinsatzes zusätzlich sichtbar.
Gebäudedaten
Unter anderem werden Baujahr, Baujahr des Wärmeerzeugers, Energieträger, Wohnungsanzahl und weitere Gebäudedaten dokumentiert.
Energieeffizienzklasse
Bei Wohngebäuden reicht die Skala derzeit von A+ bis H. Die Klasse ergibt sich aus dem Endenergiebedarf beziehungsweise Endenergieverbrauch.
Modernisierungsempfehlungen
Bei bestehenden Gebäuden enthält der Energieausweis Hinweise auf mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften. Diese Empfehlungen sind keine umfassende Sanierungsplanung.
Von den Gebäudedaten zum Energieausweis
Gebäudeangaben
Die für den Energieausweis relevanten Gebäude- und Nutzungsdaten werden zusammengestellt.
Grundlagen prüfen
Die vorhandenen Angaben und Unterlagen werden hinsichtlich der erforderlichen Datengrundlage betrachtet.
Ausweis erstellen
Auf Grundlage der vorliegenden Daten wird der passende Energieausweis erstellt.
Ergebnis erläutern
Auf Wunsch werden die wesentlichen Kennwerte und Angaben verständlich erklärt.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) setzt die neuen europäischen Vorgaben für Energieausweise in deutsches Recht um. Wichtig: Das GModG ist bereits seit Juli 2026 in Kraft, die neuen Regeln für Energieausweise gelten aber erst ab dem 1. Januar 2027.
Der neue Energieausweis wird ausführlicher und digitaler
Ab 2027 werden bei neu ausgestellten Energieausweisen mehr Informationen erfasst und dargestellt. Dazu gehören unter anderem zusätzliche Energie- und Gebäudedaten, absolute Energieangaben in MWh pro Jahr, Angaben zu Treibhausgasemissionen sowie weitere Informationen zur technischen Ausstattung des Gebäudes. Die Ausstellung soll in einem maschinenlesbaren digitalen Format erfolgen.
Für Wohngebäude bleibt die Effizienzskala A+ bis H. Die neue A–G-Skala gilt ab 2027 für Nichtwohngebäude. Eine häufige Darstellung „A bis G für alle Gebäude“ wäre deshalb für Wohnhäuser falsch.
Digital & maschinenlesbar
Neu ausgestellte Energieausweise sollen künftig in einem maschinenlesbaren digitalen Format vorliegen. Papier bleibt auf Verlangen möglich.
Mehr Kennwerte
Der Pflichtangabenkatalog wird erweitert. Unter anderem kommen zusätzliche Energieangaben, absolute Jahreswerte und weitere technische Informationen hinzu.
Mehr Klimainformationen
Treibhausgasemissionen werden stärker in die Darstellung einbezogen. Auch die Modernisierungsempfehlungen werden inhaltlich erweitert.
Unterschiede bei Nichtwohngebäuden
Für Nichtwohngebäude gelten ab 2027 zusätzliche bzw. andere Regeln. Insbesondere wird dort die neue Effizienzskala A bis G eingeführt.
Verbrauchsausweis wird enger
Ab 2027 gelten für den Verbrauchsausweis strengere Voraussetzungen. Bei Wohngebäuden müssen insbesondere Verbrauchsdaten über einen Zeitraum von zwei Jahren vorliegen.
Neue Berechnungsgrundlagen
Auch die technischen Berechnungsgrundlagen werden angepasst. Für die energetische Bilanzierung wird unter anderem die aktualisierte DIN/TS 18599:2025-10 relevant.
Sie benötigen einen Energieausweis?
Wenn Sie Ihr Wohngebäude verkaufen oder vermieten möchten und klären wollen, welcher Energieausweis benötigt wird, bespreche ich die Ausgangssituation gerne mit Ihnen.
Energieausweis – kurz erklärt
Die wichtigsten Fragen rund um Energieausweis, Gültigkeit und die neuen Regeln ab 2027.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Wird innerhalb dieses Zeitraums ein neuer Energieausweis aufgrund einer relevanten Änderung des Gebäudes erforderlich, kann der alte Ausweis seine Gültigkeit verlieren.
Wird mein Energieausweis 2026 ab 2027 ungültig?
Nein. Ein vor dem 1. Januar 2027 ausgestellter Energieausweis wird nicht allein wegen der neuen Regeln ungültig. Er behält grundsätzlich seine Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum.
Gilt ab 2027 die Skala A bis G für mein Einfamilienhaus?
Nein. Für Wohngebäude bleibt die Effizienzskala A+ bis H. Die neue A–G-Skala wird ab 2027 für Nichtwohngebäude eingeführt.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Der Bedarfsausweis basiert auf einer energetischen Berechnung des Gebäudes. Der Verbrauchsausweis wertet tatsächliche, witterungsbereinigte Verbrauchsdaten aus. Beide Ausweisarten haben deshalb eine unterschiedliche Aussagekraft.
Ist ein Energieausweis eine Energieberatung?
Nein. Der Energieausweis liefert eine standardisierte energetische Einordnung. Wenn Sie wissen möchten, welche Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude sinnvoll sind, in welcher Reihenfolge sie umgesetzt werden sollten und welche Förderung möglich ist, ist eine individuelle Energieberatung beziehungsweise ein iSFP wesentlich aussagekräftiger.
Was ändert sich 2027 bei den Modernisierungsempfehlungen?
Die Empfehlungen werden stärker an den europäischen Vorgaben ausgerichtet. Künftig sollen unter anderem Energieeinsparungen, Verringerungen der betriebsbedingten Treibhausgasemissionen und die Anpassbarkeit beziehungsweise verbleibende Lebensdauer bestimmter Anlagentechnik stärker berücksichtigt werden. Die Empfehlungen ersetzen weiterhin keine detaillierte Sanierungsplanung.
Wann benötige ich einen Energieverbrauchsausweis und wann einen Energiebedarfsausweis?
Für Wohngebäude ist vor allem bei Bestandsgebäuden entscheidend, welche Voraussetzungen das Gebäude erfüllt. Beim Neubau ist grundsätzlich ein Bedarfsausweis erforderlich. Bei einem Bestandsgebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als fünf Wohnungen ist grundsätzlich ebenfalls ein Bedarfsausweis vorgeschrieben – außer das Gebäude erfüllte bereits bei Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 oder wurde später entsprechend energetisch ertüchtigt. Bei Bestandsgebäuden ab Bauantrag 1. November 1977, bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohnungen sowie bei entsprechend ertüchtigten älteren Gebäuden kann grundsätzlich zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis gewählt werden. Für die konkrete Prüfung sind insbesondere Baujahr, Anzahl der Wohnungen und der energetische Zustand des Gebäudes relevant.
Welche Daten benötige ich für einen Energieverbrauchsausweis?
Für einen Verbrauchsausweis werden vor allem ausreichende Verbrauchsdaten benötigt. Maßgeblich sind grundsätzlich 36 Monate zusammenhängende Verbrauchsdaten, einschließlich der jüngsten Abrechnungsperiode. Als Grundlage kommen beispielsweise Heizkostenabrechnungen für das gesamte Gebäude, Abrechnungen des Energieversorgers oder geeignete Verbrauchsmessungen infrage. Zusätzlich werden Gebäudedaten wie Adresse, Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Wohnungen, Gebäudenutzfläche, Energieträger, Wärmeerzeuger und Angaben zu Warmwasser und gegebenenfalls Kühlung benötigt. Die Verbrauchsdaten werden witterungsbereinigt ausgewertet. Im Vergleich zum Bedarfsausweis ist der Aufwand bei der Erfassung der Gebäudesubstanz in der Regel deutlich geringer. Die erforderlichen Gebäudedaten müssen dennoch geprüft werden.
Energieberatung in der Region
Die Energieberatung für Wohngebäude im Bestand biete ich rund um Goldkronach und in einem Umkreis von etwa 80 km an. Hier finden Sie Informationen zu wichtigen regionalen Schwerpunkten.
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Gerne bespreche ich mit Ihnen, welche Leistung zu Ihrem Gebäude und Ihrem Vorhaben passt und welcher Beratungsumfang sinnvoll ist.
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