Oberste Geschossdecke dämmen und fördern lassen
Wenn der Dachraum unbeheizt bleibt, kann die Dämmung der obersten Geschossdecke eine wirtschaftliche Alternative zur Dämmung der Dachflächen sein.
Was kann bei dieser Maßnahme dazugehören?
Die konkrete Förderfähigkeit hängt immer vom vorhandenen Gebäude, der geplanten Ausführung und den aktuellen technischen Mindestanforderungen ab.
Typische Maßnahmen
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Dämmung zum unbeheizten Dachraum
- Begehbare und nicht begehbare Dämmlösungen
- Energetische Verbesserung von Bodenluken und Bodentreppen
- Anschluss- und Luftdichtheitsmaßnahmen
Mögliche Umfeldmaßnahmen
- Dampfbremse bzw. Luftdichtheitsschicht, soweit erforderlich
- Notwendige Unterkonstruktionen
- Begehbare Abdeckungen/Laufbereiche, soweit unmittelbar erforderlich
- Anpassungen an Anschlüssen und Durchdringungen
- Notwendige Wiederherstellungsarbeiten
Förderung vor der Beauftragung richtig einplanen
Bei einer energetischen Einzelmaßnahme sollte zuerst geprüft werden, ob die geplante Ausführung die technischen Förderanforderungen erfüllt. Danach werden Förderantrag, Vertrag und Maßnahmenbeginn in die richtige Reihenfolge gebracht.
Vorhaben prüfen
Bauteil oder Anlage, Bestand und geplante Ausführung werden technisch eingeordnet.
Förderfähigkeit klären
Technische Mindestanforderungen, Angebot und anrechenbare Kosten werden geprüft.
Antrag vorbereiten
Erforderliche Bestätigungen werden erstellt und der Förderantrag wird vorbereitet.
Umsetzung & Nachweis
Nach der Umsetzung werden Rechnungen und technische Nachweise für den Abschluss geprüft.
Fragen zur Förderung
Dach oder oberste Geschossdecke – was ist sinnvoller?
Das hängt davon ab, ob der Dachraum künftig beheizt oder ausgebaut werden soll. Bleibt er unbeheizt, ist die Geschossdeckendämmung häufig die einfachere Lösung.
Kann die Bodentreppe mit betrachtet werden?
Eine energetisch verbesserte Bodentreppe oder Luke kann im Zusammenhang mit der thermischen Trennung relevant sein.
Wie wird die Dämmstärke festgelegt?
Die erforderliche Dämmung ergibt sich aus dem vorhandenen Aufbau und den geltenden technischen Mindestanforderungen.
Sie planen diese Maßnahme an Ihrem Wohngebäude?
Ich unterstütze Sie bei der technischen Einordnung, bei den Fördervoraussetzungen und – soweit erforderlich – bei der Begleitung des BAFA-Antrags.