BAFA-Förderung für Emissionsminderung bei Biomasseheizungen
Für bestehende Biomasseheizungen gibt es innerhalb der BEG EM einen eigenen Fördertatbestand für Maßnahmen zur Emissionsminderung.
Was kann bei dieser Maßnahme dazugehören?
Die konkrete Förderfähigkeit hängt immer vom vorhandenen Gebäude, der geplanten Ausführung und den aktuellen technischen Mindestanforderungen ab.
Typische Maßnahmen
- Technische Maßnahmen zur Minderung von Staubemissionen
- Geeignete Abscheide- und Filtertechnik
- Nachrüstung förderfähiger Komponenten an bestehenden Biomasseanlagen
- Unmittelbar erforderliche technische Anpassungen
Mögliche Umfeldmaßnahmen
- Montage der förderfähigen Technik
- Notwendige Anschlussarbeiten
- Inbetriebnahme und Einstellung
- Unmittelbar erforderliche Nebenarbeiten
Förderung vor der Beauftragung richtig einplanen
Bei einer energetischen Einzelmaßnahme sollte zuerst geprüft werden, ob die geplante Ausführung die technischen Förderanforderungen erfüllt. Danach werden Förderantrag, Vertrag und Maßnahmenbeginn in die richtige Reihenfolge gebracht.
Vorhaben prüfen
Bauteil oder Anlage, Bestand und geplante Ausführung werden technisch eingeordnet.
Förderfähigkeit klären
Technische Mindestanforderungen, Angebot und anrechenbare Kosten werden geprüft.
Antrag vorbereiten
Erforderliche Bestätigungen werden erstellt und der Förderantrag wird vorbereitet.
Umsetzung & Nachweis
Nach der Umsetzung werden Rechnungen und technische Nachweise für den Abschluss geprüft.
Fragen zur Förderung
Wie hoch ist die Förderung?
Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen nennt die BEG EM aktuell einen Fördersatz von 50 %.
Geht es dabei um eine neue Biomasseheizung?
Nein. Diese BAFA-Kategorie betrifft die Emissionsminderung bestehender Biomasseheizungen. Der eigentliche Heizungstausch wird separat behandelt.
Ist jede Filtertechnik förderfähig?
Die konkrete technische Lösung muss die jeweils geltenden Förderanforderungen erfüllen und sollte vor Beauftragung geprüft werden.
Sie planen diese Maßnahme an Ihrem Wohngebäude?
Ich unterstütze Sie bei der technischen Einordnung, bei den Fördervoraussetzungen und – soweit erforderlich – bei der Begleitung des BAFA-Antrags.