BAFA-Förderung für Haustüren und Außentüren
Energetisch verbesserte Haustüren und weitere relevante Außentüren können Bestandteil der BAFA-Förderung für die Gebäudehülle sein.
Was kann bei dieser Maßnahme dazugehören?
Die konkrete Förderfähigkeit hängt immer vom vorhandenen Gebäude, der geplanten Ausführung und den aktuellen technischen Mindestanforderungen ab.
Typische Maßnahmen
- Haustüren in der thermischen Gebäudehülle
- Nebeneingangstüren
- Außentüren und geeignete Außentore
- Türen zu unbeheizten Bereichen, wenn sie die thermische Hülle begrenzen
- Energetische Ertüchtigung geeigneter Bestandskonstruktionen
Mögliche Umfeldmaßnahmen
- Ausbau und Einbau
- Dämmung und Abdichtung der Anschlussfugen
- Schwellen- und Laibungsanschlüsse
- Notwendige Elektro- und Anschlussarbeiten
- Putz-, Maler- und Wiederherstellungsarbeiten
Förderung vor der Beauftragung richtig einplanen
Bei einer energetischen Einzelmaßnahme sollte zuerst geprüft werden, ob die geplante Ausführung die technischen Förderanforderungen erfüllt. Danach werden Förderantrag, Vertrag und Maßnahmenbeginn in die richtige Reihenfolge gebracht.
Vorhaben prüfen
Bauteil oder Anlage, Bestand und geplante Ausführung werden technisch eingeordnet.
Förderfähigkeit klären
Technische Mindestanforderungen, Angebot und anrechenbare Kosten werden geprüft.
Antrag vorbereiten
Erforderliche Bestätigungen werden erstellt und der Förderantrag wird vorbereitet.
Umsetzung & Nachweis
Nach der Umsetzung werden Rechnungen und technische Nachweise für den Abschluss geprüft.
Fragen zur Förderung
Kann nur die Haustür gefördert werden?
Ja, eine förderfähige Außentür kann grundsätzlich auch als einzelne Maßnahme an der Gebäudehülle betrachtet werden, sofern die Fördervoraussetzungen eingehalten werden.
Welche technische Anforderung ist wichtig?
Entscheidend sind insbesondere die jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen an den Wärmeschutz der Tür.
Sind Nebenarbeiten förderfähig?
Notwendige Arbeiten zur fachgerechten Ausführung und Wiederherstellung können je nach Förderregel als Umfeldmaßnahme berücksichtigt werden.
Sie planen diese Maßnahme an Ihrem Wohngebäude?
Ich unterstütze Sie bei der technischen Einordnung, bei den Fördervoraussetzungen und – soweit erforderlich – bei der Begleitung des BAFA-Antrags.