Wie hoch ist die Förderung für energetische Sanierungen?
Die wichtigsten BAFA- und KfW-Förderbeträge für energetische Sanierungen von Wohngebäuden – verständlich zusammengefasst und mit konkreten Beispielen für ein Einfamilienhaus.
Vier Zahlen, die häufig gefragt werden
Die folgenden Höchstbeträge gelten nur, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und die maximal anrechenbaren förderfähigen Kosten erreicht werden.
15 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten für sonstige Effizienzmaßnahmen.
Bei 60.000 € Kosten: 15 % auf 60.000 € plus 5 % iSFP-Bonus auf den Anteil über 30.000 €.
30 % von derzeit maximal 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.
80 % von 28.000 € bei erfüllten Voraussetzungen und maximaler Bonus-Kombination.
Fördersätze für einzelne Sanierungsmaßnahmen
Bei den meisten Effizienzmaßnahmen ist der Fördersatz gleich. Die Unterschiede liegen vor allem in den technischen Anforderungen und den jeweils förderfähigen Kosten.
| Maßnahme | Förderstelle | Fördersatz | Einfamilienhaus: förderfähige Kosten | Beispiel / maximaler Zuschuss |
|---|---|---|---|---|
| Fenster & Fenstertüren | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | 30.000 € ohne iSFP / bis 60.000 € mit iSFP | bis 4.500 € ohne iSFP / bis 10.500 € mit iSFP |
| Haustüren & Außentüren | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | gemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmen | wie Gebäudehülle oben |
| Dach & Dachdämmung | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | gemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmen | wie Gebäudehülle oben |
| Oberste Geschossdecke | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | gemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmen | wie Gebäudehülle oben |
| Fassade & Außenwand | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | gemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmen | wie Gebäudehülle oben |
| Kellerdecke & Boden | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | gemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmen | wie Gebäudehülle oben |
| Sommerlicher Wärmeschutz | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | gemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmen | wie Gebäudehülle oben |
| Lüftungsanlage | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | gemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmen | wie Effizienzmaßnahmen oben |
| Efficiency Smart Home | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | gemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmen | wie Effizienzmaßnahmen oben |
| Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung | BAFA | 15 % + ggf. iSFP | gemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmen | wie Effizienzmaßnahmen oben |
| Emissionsminderung an bestehender Biomasseheizung | BAFA | 50 % | Förderhöchstgrenzen der BEG EM beachten | z. B. 10.000 € förderfähige Kosten → 5.000 € Zuschuss |
| Errichtung / Umbau / Erweiterung Gebäudenetz | BAFA | 30 % Grundförderung | abhängig von Gebäude und Wohneinheiten | individuelle Berechnung; mögliche Boni sind vom konkreten Fall abhängig |
| Fachplanung & Baubegleitung | BAFA | 50 % | EFH/ZFH: bis 5.000 € förderfähige Kosten | bis 2.500 € Zuschuss |
Die Fördersätze und Höchstgrenzen beruhen auf den seit 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Warum 60.000 € nicht automatisch 12.000 € Zuschuss bedeuten
Die iSFP-Höchstgrenze wurde beibehalten, die Bonusberechnung aber geändert.
60.000 € förderfähige Kosten
Die Grundförderung von 15 % wird auf die gesamten 60.000 € berechnet. Der zusätzliche 5-%-iSFP-Bonus greift nur für den Kostenanteil, der über dem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € liegt.
Beispiele nach Anzahl der Wohneinheiten
Vereinfachte Maximalbeispiele, wenn die jeweilige Höchstgrenze vollständig ausgeschöpft wird.
| Wohngebäude | Max. Kosten ohne iSFP | Max. Zuschuss ohne iSFP | Max. Kosten mit iSFP | Max. Zuschuss mit iSFP* |
|---|---|---|---|---|
| 1 Wohneinheit | 30.000 € | 4.500 € | 60.000 € | 10.500 € |
| 2 Wohneinheiten | 45.000 € | 6.750 € | 90.000 € | 15.750 € |
| 3 Wohneinheiten | 60.000 € | 9.000 € | 120.000 € | 21.000 € |
* Der iSFP-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb des jeweiligen Mindestinvestitionsvolumens berechnet.
Förderhöhe beim Heizungstausch
Für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes gelten bei Antragstellung bis 31.01.2027 derzeit maximal 28.000 € förderfähige Kosten. Dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
Bei 28.000 € förderfähigen Kosten: maximal 8.400 € Grundförderung.
Bis 31.01.2027 bei erfüllten Voraussetzungen für selbstnutzende Eigentümer. Zusammen mit der Grundförderung: 46 % bzw. 12.880 € bei 28.000 €.
Mit Einkommensbonus und weiteren erfüllten Voraussetzungen: maximal 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten.
Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan
Der iSFP selbst wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert.
Ein- und Zweifamilienhaus
Gefördert werden 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 €.
Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten
Bei größeren Wohngebäuden beträgt die Höchstförderung 850 €. Für WEG kann zusätzlich ein Zuschuss für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung möglich sein.
Umfassende Sanierung: Kredit statt klassischem Einzelzuschuss
Bei der Sanierung zum Effizienzhaus wird ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss angeboten.
Der Kreditbetrag richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe und den förderfähigen Kosten.
Der Tilgungszuschuss hängt von Effizienzhaus-Stufe und möglichen Boni ab. Beispielsweise bringt Effizienzhaus 40 EE aktuell 10 %, Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse 15 %; ein WPB-Bonus kann zusätzlich 10 Prozentpunkte bringen.
KfW-Ergänzungskredit 358 / 359
Der Ergänzungskredit ist kein zusätzlicher Zuschuss, kann aber bereits bezuschusste BAFA- oder KfW-Einzelmaßnahmen finanzieren.
Bis zu 120.000 € je Wohneinheit
Die konkrete Kredithöhe wird auf Grundlage der Zuschusszusage bzw. des BAFA-Zuwendungsbescheids und der förderfähigen Kosten ermittelt.
Förderbeträge richtig lesen
Bekomme ich bei einem Fenster- und Dachprojekt zweimal 30.000 € Förderhöchstkosten?
Grundsätzlich nein. Die sonstigen Effizienzmaßnahmen teilen sich den Förderhöchstbetrag des Gebäudes und Kalenderjahres. Mehrere Gewerke erzeugen nicht automatisch jeweils einen eigenen 30.000-Euro-Rahmen.
Sind 20 % BAFA-Förderung mit iSFP noch möglich?
Der Fördersatz besteht weiterhin aus 15 % Grundförderung und 5 % iSFP-Bonus. Seit 21.07.2026 wird der Bonus aber nur auf den Kostenanteil oberhalb des maßgeblichen Mindestinvestitionsvolumens gewährt. Deshalb beträgt der maximale Zuschuss bei einem Einfamilienhaus und 60.000 € förderfähigen Kosten derzeit 10.500 €.
Kann BAFA-Förderung und Heizungsförderung gleichzeitig genutzt werden?
Die Höchstgrenzen für sonstige Effizienzmaßnahmen und den Heizungstausch gelten grundsätzlich unabhängig voneinander. Ein Einfamilienhaus kann deshalb beispielsweise einen BAFA-Rahmen für Gebäudehülle und zusätzlich den KfW-Rahmen für einen förderfähigen Heizungstausch nutzen.
Warum ist die Heizungsförderung nur bis 31.01.2027 mit 28.000 € angegeben?
Die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit unterliegen seit 21.07.2026 einer Degression. Ab 01.02.2027 sinkt der Anfangswert und danach in Halbjahresschritten weiter.
Sind die genannten Beträge garantiert?
Nein. Die Übersicht dient zur Orientierung. Förderfähigkeit, technische Anforderungen, Antragstellerstatus, Eigentumsverhältnisse, verfügbare Haushaltsmittel und der Zeitpunkt der Antragstellung können die tatsächliche Förderung beeinflussen.
Aktuelle Förderbedingungen beachten
Die Förderprogramme können sich ändern. Maßgeblich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Möchten Sie Ihre konkrete Förderung berechnen lassen?
Nennen Sie mir Gebäude, Wohneinheiten und geplante Maßnahme. Ich kann den passenden Förderweg und den möglichen Zuschuss für Ihr konkretes Vorhaben einordnen.