Jetzt neuFördermittelrechner für energetische SanierungMögliche BAFA- und KfW-Fördermittel für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Bestand unverbindlich vorab berechnen.
STAND 30. AUGUST 2026 · WOHNGEBÄUDE

Wie hoch ist die Förderung für energetische Sanierungen?

Die wichtigsten BAFA- und KfW-Förderbeträge für energetische Sanierungen von Wohngebäuden – verständlich zusammengefasst und mit konkreten Beispielen für ein Einfamilienhaus.

SCHNELLÜBERSICHT EINFAMILIENHAUS

Vier Zahlen, die häufig gefragt werden

Die folgenden Höchstbeträge gelten nur, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind und die maximal anrechenbaren förderfähigen Kosten erreicht werden.

BAFA ohne iSFP
4.500 €

15 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten für sonstige Effizienzmaßnahmen.

BAFA mit iSFP
10.500 €

Bei 60.000 € Kosten: 15 % auf 60.000 € plus 5 % iSFP-Bonus auf den Anteil über 30.000 €.

KfW Heizung · Grundförderung
8.400 €

30 % von derzeit maximal 28.000 € förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit.

KfW Heizung · maximal
22.400 €

80 % von 28.000 € bei erfüllten Voraussetzungen und maximaler Bonus-Kombination.

Wichtig: Die 30.000- bzw. 60.000-Euro-Grenze bei BAFA-Effizienzmaßnahmen gilt nicht für jedes Gewerk einzeln. Fenster, Dach, Fassade, Lüftung und andere sonstige Effizienzmaßnahmen teilen sich grundsätzlich den maßgeblichen Förderhöchstbetrag des Gebäudes und Kalenderjahres.
BAFA · BEG EINZELMASSNAHMEN

Fördersätze für einzelne Sanierungsmaßnahmen

Bei den meisten Effizienzmaßnahmen ist der Fördersatz gleich. Die Unterschiede liegen vor allem in den technischen Anforderungen und den jeweils förderfähigen Kosten.

MaßnahmeFörderstelleFördersatzEinfamilienhaus: förderfähige KostenBeispiel / maximaler Zuschuss
Fenster & FenstertürenBAFA15 % + ggf. iSFP30.000 € ohne iSFP / bis 60.000 € mit iSFPbis 4.500 € ohne iSFP / bis 10.500 € mit iSFP
Haustüren & AußentürenBAFA15 % + ggf. iSFPgemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmenwie Gebäudehülle oben
Dach & DachdämmungBAFA15 % + ggf. iSFPgemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmenwie Gebäudehülle oben
Oberste GeschossdeckeBAFA15 % + ggf. iSFPgemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmenwie Gebäudehülle oben
Fassade & AußenwandBAFA15 % + ggf. iSFPgemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmenwie Gebäudehülle oben
Kellerdecke & BodenBAFA15 % + ggf. iSFPgemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmenwie Gebäudehülle oben
Sommerlicher WärmeschutzBAFA15 % + ggf. iSFPgemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmenwie Gebäudehülle oben
LüftungsanlageBAFA15 % + ggf. iSFPgemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmenwie Effizienzmaßnahmen oben
Efficiency Smart HomeBAFA15 % + ggf. iSFPgemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmenwie Effizienzmaßnahmen oben
Heizungsoptimierung zur EffizienzverbesserungBAFA15 % + ggf. iSFPgemeinsamer Höchstbetrag der Effizienzmaßnahmenwie Effizienzmaßnahmen oben
Emissionsminderung an bestehender BiomasseheizungBAFA50 %Förderhöchstgrenzen der BEG EM beachtenz. B. 10.000 € förderfähige Kosten → 5.000 € Zuschuss
Errichtung / Umbau / Erweiterung GebäudenetzBAFA30 % Grundförderungabhängig von Gebäude und Wohneinheitenindividuelle Berechnung; mögliche Boni sind vom konkreten Fall abhängig
Fachplanung & BaubegleitungBAFA50 %EFH/ZFH: bis 5.000 € förderfähige Kostenbis 2.500 € Zuschuss

Die Fördersätze und Höchstgrenzen beruhen auf den seit 21.07.2026 geltenden BEG-Regelungen. Maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

ISFP-BONUS SEIT 21.07.2026

Warum 60.000 € nicht automatisch 12.000 € Zuschuss bedeuten

Die iSFP-Höchstgrenze wurde beibehalten, die Bonusberechnung aber geändert.

BEISPIEL EINFAMILIENHAUS

60.000 € förderfähige Kosten

Die Grundförderung von 15 % wird auf die gesamten 60.000 € berechnet. Der zusätzliche 5-%-iSFP-Bonus greift nur für den Kostenanteil, der über dem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € liegt.

15 % Grundförderung aus 60.000 €9.000 €
5 % iSFP-Bonus aus 30.000 €1.500 €
Gesamtzuschuss10.500 €

Beispiele nach Anzahl der Wohneinheiten

Vereinfachte Maximalbeispiele, wenn die jeweilige Höchstgrenze vollständig ausgeschöpft wird.

WohngebäudeMax. Kosten ohne iSFPMax. Zuschuss ohne iSFPMax. Kosten mit iSFPMax. Zuschuss mit iSFP*
1 Wohneinheit30.000 €4.500 €60.000 €10.500 €
2 Wohneinheiten45.000 €6.750 €90.000 €15.750 €
3 Wohneinheiten60.000 €9.000 €120.000 €21.000 €

* Der iSFP-Bonus wird nur auf den förderfähigen Kostenanteil oberhalb des jeweiligen Mindestinvestitionsvolumens berechnet.

KfW 458 · HEIZUNGSFÖRDERUNG

Förderhöhe beim Heizungstausch

Für die erste Wohneinheit eines Wohngebäudes gelten bei Antragstellung bis 31.01.2027 derzeit maximal 28.000 € förderfähige Kosten. Dieser Betrag sinkt ab Februar 2027 schrittweise.

Grundförderung
30 %

Bei 28.000 € förderfähigen Kosten: maximal 8.400 € Grundförderung.

Klimageschwindigkeitsbonus
+ 16 %

Bis 31.01.2027 bei erfüllten Voraussetzungen für selbstnutzende Eigentümer. Zusammen mit der Grundförderung: 46 % bzw. 12.880 € bei 28.000 €.

Maximaler Gesamtfördersatz
80 %

Mit Einkommensbonus und weiteren erfüllten Voraussetzungen: maximal 22.400 € bei 28.000 € förderfähigen Kosten.

Einkommensbonus: Je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen kann ein Bonus von 10 %, 30 % oder 40 % möglich sein. Für Haushalte mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind unter 18 Jahren verschieben sich die Einkommensgrenzen zugunsten des Haushalts. Der Gesamtfördersatz bleibt auf 80 % begrenzt.
ENERGIEBERATUNG & ISFP

Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan

Der iSFP selbst wird über die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude gefördert.

Ein- und Zweifamilienhaus

50 % · max. 650 €

Gefördert werden 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, höchstens 650 €.

Wohngebäude ab 3 Wohneinheiten

50 % · max. 850 €

Bei größeren Wohngebäuden beträgt die Höchstförderung 850 €. Für WEG kann zusätzlich ein Zuschuss für die Erläuterung in der Eigentümerversammlung möglich sein.

KfW 261 · EFFIZIENZHAUS

Umfassende Sanierung: Kredit statt klassischem Einzelzuschuss

Bei der Sanierung zum Effizienzhaus wird ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss angeboten.

Kreditbetrag
bis 150.000 € je WE

Der Kreditbetrag richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe und den förderfähigen Kosten.

Tilgungszuschuss
bis zu 40 % möglich

Der Tilgungszuschuss hängt von Effizienzhaus-Stufe und möglichen Boni ab. Beispielsweise bringt Effizienzhaus 40 EE aktuell 10 %, Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse 15 %; ein WPB-Bonus kann zusätzlich 10 Prozentpunkte bringen.

FINANZIERUNG

KfW-Ergänzungskredit 358 / 359

Der Ergänzungskredit ist kein zusätzlicher Zuschuss, kann aber bereits bezuschusste BAFA- oder KfW-Einzelmaßnahmen finanzieren.

KREDITRAHMEN

Bis zu 120.000 € je Wohneinheit

Die konkrete Kredithöhe wird auf Grundlage der Zuschusszusage bzw. des BAFA-Zuwendungsbescheids und der förderfähigen Kosten ermittelt.

HÄUFIGE FRAGEN

Förderbeträge richtig lesen

Bekomme ich bei einem Fenster- und Dachprojekt zweimal 30.000 € Förderhöchstkosten?

Grundsätzlich nein. Die sonstigen Effizienzmaßnahmen teilen sich den Förderhöchstbetrag des Gebäudes und Kalenderjahres. Mehrere Gewerke erzeugen nicht automatisch jeweils einen eigenen 30.000-Euro-Rahmen.

Sind 20 % BAFA-Förderung mit iSFP noch möglich?

Der Fördersatz besteht weiterhin aus 15 % Grundförderung und 5 % iSFP-Bonus. Seit 21.07.2026 wird der Bonus aber nur auf den Kostenanteil oberhalb des maßgeblichen Mindestinvestitionsvolumens gewährt. Deshalb beträgt der maximale Zuschuss bei einem Einfamilienhaus und 60.000 € förderfähigen Kosten derzeit 10.500 €.

Kann BAFA-Förderung und Heizungsförderung gleichzeitig genutzt werden?

Die Höchstgrenzen für sonstige Effizienzmaßnahmen und den Heizungstausch gelten grundsätzlich unabhängig voneinander. Ein Einfamilienhaus kann deshalb beispielsweise einen BAFA-Rahmen für Gebäudehülle und zusätzlich den KfW-Rahmen für einen förderfähigen Heizungstausch nutzen.

Warum ist die Heizungsförderung nur bis 31.01.2027 mit 28.000 € angegeben?

Die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit unterliegen seit 21.07.2026 einer Degression. Ab 01.02.2027 sinkt der Anfangswert und danach in Halbjahresschritten weiter.

Sind die genannten Beträge garantiert?

Nein. Die Übersicht dient zur Orientierung. Förderfähigkeit, technische Anforderungen, Antragstellerstatus, Eigentumsverhältnisse, verfügbare Haushaltsmittel und der Zeitpunkt der Antragstellung können die tatsächliche Förderung beeinflussen.

Stand: 30.08.2026. Förderprogramme können geändert werden. Vor Vertragsabschluss oder Antragstellung sollte der aktuelle Förderstand immer nochmals geprüft werden.
QUELLEN & STAND

Aktuelle Förderbedingungen beachten

Die Förderprogramme können sich ändern. Maßgeblich sind immer die Bedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

ENERGIEBERATUNG JAN BENRA

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