Sommerlichen Wärmeschutz fördern lassen
Außenliegender Sonnenschutz kann die sommerliche Überhitzung wirksam reduzieren. Unter den technischen Voraussetzungen kann er als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle gefördert werden.
Was kann bei dieser Maßnahme dazugehören?
Die konkrete Förderfähigkeit hängt immer vom vorhandenen Gebäude, der geplanten Ausführung und den aktuellen technischen Mindestanforderungen ab.
Typische Maßnahmen
- Außenliegende Sonnenschutzsysteme
- Raffstores und Außenjalousien
- Geeignete Rollladen- und Verschattungssysteme
- Automatisierte Steuerung im Zusammenhang mit dem Sonnenschutz
- Maßnahmen mit optimierter Tageslichtversorgung gemäß Förderanforderungen
Mögliche Umfeldmaßnahmen
- Montage und Befestigung
- Notwendige Elektroanschlüsse
- Steuerungs- und Regelungskomponenten
- Notwendige Anschluss- und Wiederherstellungsarbeiten
Förderung vor der Beauftragung richtig einplanen
Bei einer energetischen Einzelmaßnahme sollte zuerst geprüft werden, ob die geplante Ausführung die technischen Förderanforderungen erfüllt. Danach werden Förderantrag, Vertrag und Maßnahmenbeginn in die richtige Reihenfolge gebracht.
Vorhaben prüfen
Bauteil oder Anlage, Bestand und geplante Ausführung werden technisch eingeordnet.
Förderfähigkeit klären
Technische Mindestanforderungen, Angebot und anrechenbare Kosten werden geprüft.
Antrag vorbereiten
Erforderliche Bestätigungen werden erstellt und der Förderantrag wird vorbereitet.
Umsetzung & Nachweis
Nach der Umsetzung werden Rechnungen und technische Nachweise für den Abschluss geprüft.
Fragen zur Förderung
Sind normale Rollläden automatisch förderfähig?
Nein. Entscheidend sind die konkreten technischen Anforderungen der Förderung an den sommerlichen Wärmeschutz und die jeweilige Ausführung.
Kann der Sonnenschutz zusammen mit neuen Fenstern beantragt werden?
Ja, mehrere Maßnahmen an der Gebäudehülle können in einem Sanierungsvorhaben kombiniert werden, sofern die jeweiligen Anforderungen eingehalten werden.
Ist eine elektrische Steuerung förderfähig?
Notwendige Steuerungs- und Regelungstechnik kann im Zusammenhang mit der förderfähigen Maßnahme berücksichtigt werden.
Sie planen diese Maßnahme an Ihrem Wohngebäude?
Ich unterstütze Sie bei der technischen Einordnung, bei den Fördervoraussetzungen und – soweit erforderlich – bei der Begleitung des BAFA-Antrags.