BAFA-Förderung für Fenster und Fenstertüren
Neue Fenster und Fenstertüren in Wohngebäuden im Bestand können als energetische Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle über die BEG EM gefördert werden. Ich unterstütze Sie bei technischer Prüfung und Förderbegleitung.
Was kann bei dieser Maßnahme dazugehören?
Die konkrete Förderfähigkeit hängt immer vom vorhandenen Gebäude, der geplanten Ausführung und den aktuellen technischen Mindestanforderungen ab.
Typische Maßnahmen
- Austausch von Fenstern
- Fenstertüren, Balkon- und Terrassentüren
- Dachflächenfenster und geeignete Sonderverglasungen
- Energetische Ertüchtigung bestehender Fenster, soweit die Anforderungen erfüllt werden
- Energetische Verbesserung von Rollladenkästen im Zusammenhang mit der Maßnahme
Mögliche Umfeldmaßnahmen
- Aus- und Einbauarbeiten
- Luftdichte und schlagregendichte Anschlussfugen
- Laibungs- und Anschlussdämmung
- Fensterbänke und notwendige Anschlussarbeiten
- Notwendige Putz-, Maler- und Wiederherstellungsarbeiten
Förderung vor der Beauftragung richtig einplanen
Bei einer energetischen Einzelmaßnahme sollte zuerst geprüft werden, ob die geplante Ausführung die technischen Förderanforderungen erfüllt. Danach werden Förderantrag, Vertrag und Maßnahmenbeginn in die richtige Reihenfolge gebracht.
Vorhaben prüfen
Bauteil oder Anlage, Bestand und geplante Ausführung werden technisch eingeordnet.
Förderfähigkeit klären
Technische Mindestanforderungen, Angebot und anrechenbare Kosten werden geprüft.
Antrag vorbereiten
Erforderliche Bestätigungen werden erstellt und der Förderantrag wird vorbereitet.
Umsetzung & Nachweis
Nach der Umsetzung werden Rechnungen und technische Nachweise für den Abschluss geprüft.
Fragen zur Förderung
Wie hoch ist die Förderung für Fenster?
Für Effizienz-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nennt der Bund aktuell eine Grundförderung von 15 %. Unter den jeweils geltenden Voraussetzungen kann ein iSFP-Bonus hinzukommen.
Muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden?
Für die BAFA-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle ist eine fachliche Einbindung in den Förderprozess erforderlich. Ich kann die technische Prüfung und die notwendigen Bestätigungen begleiten.
Dürfen die Fenster vor dem Antrag bestellt werden?
Der Förderablauf und die Anforderungen an Verträge müssen vor Beauftragung bzw. Maßnahmenbeginn beachtet werden. Deshalb sollte die Förderung vor dem endgültigen Start geklärt werden.
Sie planen diese Maßnahme an Ihrem Wohngebäude?
Ich unterstütze Sie bei der technischen Einordnung, bei den Fördervoraussetzungen und – soweit erforderlich – bei der Begleitung des BAFA-Antrags.